Auszug aus der Ausstellungsordnung

1. Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.

 

 2. Zugelassen sind nur Boxer, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch oder Register

 

    eingeschrieben sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 4 Monaten am Tag der

 

    Ausstellung vollendet haben.

 

3. Bei Meldungen für Sieger- und Gebrauchshunde-Klasse muss der Berechtigungsnachweis

 

    (Kopie der Champion-Bestätigung/der Leistungsurkunde) der Meldung beigefügt werden, da

 

    sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.

 

4. Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anforderung vorzulegen.

 

5. Alle teilnehmenden Boxer müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Tollwut

 

    geimpft sein.

 

6. Heiße Hündinnen dürfen ausgestellt werden.

 

7. Kastrierte Rüden (gilt auch für chemisch kastrierte Rüden) und Kryptorchiden sind nicht zugelassen.

 

8.Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen nicht teilnehmen.

 

9. Hunde, für die eine Annahmebestätigung (Zulassung) nicht erteilt worden ist, bissige, kranke,

 

    krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete Hunde, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände

 

    eingebracht werden.

 

10. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen.

 

    Ebenso können  Zuchtrichter-Umbesetzungen vorgenommen werden.

 

11. Für das rechtzeitige Vorführen der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich.

 

12. Die Boxer dürfen nicht vorzeitig aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.

 

13. Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund

 

       verursacht werden.

 

14. Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für

 

      kupierte Boxer.

 

 

Achtung:

Es werden keine Atteste über operative Entfernung der Nickhäute und über

kupierte Ruten akzeptiert.